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   LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08   

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https://dejure.org/2010,47432
LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08 (https://dejure.org/2010,47432)
LG Hannover, Entscheidung vom 17.03.2010 - 6 O 138/08 (https://dejure.org/2010,47432)
LG Hannover, Entscheidung vom 17. März 2010 - 6 O 138/08 (https://dejure.org/2010,47432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonnenblendung - Verkehrsunfall und Kaskoabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • OLG Köln, 10.03.1998 - 9 U 184/97

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

    Auszug aus LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08
    Nach der Rechtsprechung wird es grundsätzlich als grob fahrlässig angesehen, wenn sich ein Autofahrer durch Rauchen, heruntergefallene Gegenstände, die Suche nach ihnen oder auch das Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz in einer Weise von dem Verkehrsgeschehen ablenken lässt, dass er die Übersicht verliert, es zu Fehlreaktionen kommt oder er die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert (OLG Köln, RuS 1998, 273).

    Um die grobe Fahrlässigkeit bei einem sog. Augenblicksversagen verneinen zu können, müssen vielmehr im Einzelfall besondere, den Autofahrer von dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entlastende gewichtige Umstände festgestellt werden können (ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 1992, 2418 ff.; OLG Köln, RuS 1998, 273).

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08
    Um die grobe Fahrlässigkeit bei einem sog. Augenblicksversagen verneinen zu können, müssen vielmehr im Einzelfall besondere, den Autofahrer von dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entlastende gewichtige Umstände festgestellt werden können (ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 1992, 2418 ff.; OLG Köln, RuS 1998, 273).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08
    Laut OLG Zweibrücken, RuS 1992, 406 führt ein Versicherungsnehmer, der sich während der Fahrt nach einer brennenden Zigarette bückt und dabei auf das vorausfahrende Fahrzeug auffährt, den Unfall grob fahrlässig herbei, insbesondere wenn er einräumt, ziemlich schnell gefahren zu sein und "schon etwas dicht an dem vorausfahrenden Fahrzeug dran" gewesen zu sein.
  • OLG Nürnberg, 25.10.1990 - 8 U 1458/90

    Verkehrsunfall; Grob fahrlässige Verursachung; Auswechseln einer Kassette;

    Auszug aus LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08
    Das OLG Nürnberg hat grobe Fahrlässigkeit bejaht zu Lasten eines Versicherungsnehmers, der bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h auf einer geraden Strecke wegen des Auswechselns einer Kassette auf die Gegenfahrbahn geraten war (NZV 1992, 193).
  • OLG Celle, 13.05.1993 - 8 U 66/92

    Versicherungsnehmer; Grob fahrlässiges Fehlverhalten; Straßenverkehr;

    Auszug aus LG Hannover, 17.03.2010 - 6 O 138/08
    Das OLG Celle hat grobe Fahrlässigkeit bejaht in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer längere Zeit damit beschäftigt gewesen ist, sich um Sachen auf dem Beifahrersitz bzw. im Beifahrersitzbereich zu kümmern, anstatt seine ganze Aufmerksamkeit der von ihm - mit unbekannter Geschwindigkeit - befahrenen Straße zu widmen (VersR 1994, 1221).
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